site by klienten-info.at

Haunschmidt Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Wien Steuerberater Steuerberater Wien 1090 Alsergrund Julius Tandler Platz

Sozialversicherungsbeiträge Buchführung Rechtsform Klienten-Info Kreditrechner Lohnverrechnung Lohnsteuer Spendenliste Vollmacht Steuern absetzen Geschäftsführer Steuerberater Wien Werbungskosten Unternehmensgründung Absetzbarkeit gestaltende Steuerberatung.

Gründung Wien Steuerberatungskanzlei steuern steuerberat UST vorsteuerabzugsberechtigt Spesenabrechnung absetzbar Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Wien steuerberater Einkommensteuer Murfeld Rechnungsbestandteile Pendlerpauschale Sozialversicherung Steuerberater hotline sparen Reisekosten Wien Steuerrecht Wien GmbH Wien Einkommenssteuerrechner.

Wirtschaftsprüfung KEST Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Versteuern Rechtsformwahl Steuertipps Steuersatz Steuervorteile Wien Steuerberatungskosten Wien Einnahmen Bilanz Einkommensteuerrechner Bemessungsgrundlage Honorar Buchhaltung Erstberatung Steuerformulare.

Steuerrechner Einkommensteuerberechnung Wien km geld Dienstreisen Reisekostenersätze Wien Checklisten einfache Buchhaltung Wien Steuer-Checklisten Kilometergeld Wien Umgebung Managementinfo Treuhand Kilometergeld Steuerbüro Steuersätze Jungunternehmer Steuerkanzlei Lohnsteuer Versteuerung .

Wien Steuerberatung online Wien Steuertermine Gehaltsrechner kostenlose Steuerberatung Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Fachwissen Steuerberatung Finanzämter Management-Info Gehalt BMD Buchhaltung Steuerberater 1090 Wien Klienteninfo Einkommen Steuerberater Alsergrund 1090 Lohn Steuererklärung Verbraucherpreisindex Wien Wien.

 
Montag, 06.09.2010
 
 
Schriftgrösse: A A A
Kanzlei | Leistungen | Aktuelles | Service | Kontakt
Geänderter Titel - Aktuell

August 2010
Kein automatischer Übergang der Mindest-KöSt auf die Gesellschafter
Kategorien: Klienten-Info
 

Die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt) beträgt pro Jahr bei der GmbH 1.750 € bzw. bei der AG 3.500 € und stellt im Regelfall eine Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuerschuld der Gesellschaft dar. Der UFS (GZ RV/3947-W/08 vom 11.3.2010) hatte sich unlängst mit der Frage zu beschäftigten, ob existierende Mindestkörperschaftsteuerbeträge nach Liquidation und Löschung einer GmbH mit den Einkommensteuerzahllasten des Gesellschafters verrechnet werden können. Im Detail bestanden bei der GmbH (offene) Mindest-KöSt-Beträge für mehrere Jahre von insgesamt rund 12.000 €, welche der Gesellschafter mit seinen Einkommensteuerzahlungsverpflichtungen ausgleichen wollte.

Der UFS hat ausgeführt, dass eine gleichsam automatische Verrechnung von Mindest-KöSt und Einkommensteuerschuld nicht möglich ist, da die Sphärentrennung zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter zu beachten ist und auch eine solche Verrechnung weder im Einkommensteuer- noch im Körperschaftsteuergesetz vorgesehen ist. Für den betroffenen Gesellschafter ist diese Entscheidung umso ärgerlicher, da eine positive Verwertung der Mindestkörperschaftsteuerbeträge möglich gewesen wäre.

Wird eine Kapitalgesellschaft nach Abwicklung der Liquidation aus dem Firmenbuch gelöscht, so gehen alle ihre steuerlichen Rechte und Pflichten unter – davon ist auch das Recht auf den Verbrauch noch nicht verrechneter Mindestkörperschaftsteuerbeträge umfasst. Allerdings hätte eine Verwertung der Vorauszahlungen durch eine verschmelzende Umwandlung erfolgen können, wodurch die Mindest-KöSt-Beträge auf den Hauptgesellschafter (Beteiligungsausmaß 99%) als Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Dann wäre eine Verrechnung mit den Einkommensteuerzahllasten möglich gewesen. Im Rahmen dieser Umgründung sind allerdings allfällige Eintragungsgebühren zu berücksichtigen.


Verwandte Themen:
Körperschaftsteuer | KöSt | Gesellschaft | UFS | Liquidation

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Haunschmidt und Partner | Klienten-Info
 
Aktuelles
  September 2010
Aufgabe des Rückzahlungswillens begründet für sich keine verdeckte Gewinnausschüttung
  September 2010
Neue Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand“
  September 2010
Keine Abgabennachsicht bei treuwidrigem Verhalten von Dienstnehmern
 
Copyright © 2010
Mag. Robert Haunschmidt