Klienten-Info - Aktuell

September 2022
Kategorien: Klienten-Info

Welche Zuschüsse gibt es im Zuge der hohen Inflation?

Derzeit gibt es eine Vielzahl von Unterstützungen, Zuschüssen und Boni.

Wir helfen Ihnen den Überblick zu bewahren:
Damit Sie keinen Bonus oder Zuschuss versäumen, hat Ihnen unsere Kanzlei hier die wichtigsten Förderungen des Bundes zusammengefasst.
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Zuschüsse und Boni zur Verfügung!

Klima- und Teuerungsbonus

Dieser beträgt 500,- EUR und befindet sich aktuell in Auszahlung. Anspruchsberechtigt ist jeder Erwachsener, der in Österreich lebt. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 250,- EUR.
Quelle: Klimabonus (oesterreich.gv.at)
Dieser wir automatisch auf das in Finanz-Online hinterlegte Konto überwiesen. Ist keine Bankverbindung in Finanzonline hinterlegt, so wird der Klimabonus als Gutschein per Post versendet

Teuerungsausgleich

diese Förderung erhalten alle Bezieher/-innen von Sozialleistungen. Also Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld.
Quelle: bvaeb.at
Dieser wurde im September mit der laufenden Pension automatisch ausbezahlt.

Energiekostenausgleich

Dabei handelt es sich um einen 150,- EUR-Gutschein. Dieser kann noch bis Jahresende eingelöst werden und ist beim Energieversorger zu beantragen.
Quelle: Energiekostenausgleich (oesterreich.gv.at)
Der Energiekostenausgleich muss mittels Formular beim jeweiligen Energieversorger beantragt werden.

Teuerungsausgleich für Pensionisten/-innen

Hierbei handelt es sich um eine gestaffelte Einmalzahlung von bis zu 500,- EUR. Die Höhe des Bonus ist von der Höhe der Pension abhängig.
Quelle: https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.887870&portal=pvaportal#
Hier ist kein Antrag erforderlich. Die Unterstützungszahlung wurde automatisch mit der Pensionszahlung für August ausbezahlt.

Teuerungsabsetzbetrag für Menschen mit geringem Einkommen

Die Absetzbeträge für Arbeitnehmern/-innen und Pensionisten/-innen werden für 2022 einmalig um bis zu 500,- EUR erhöht.
Quelle: Geringes Einkommen | Arbeiterkammer
Diese Beihilfe muss im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2023 (für 2022) aktiv beantragt werden.

Familienbonus

Dieser wird auf 2.000,- EUR pro Kind, bzw. 650,- EUR für Kinder über 18 Jahre erhöht. Wird der Familienbonus bei der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt, so muss dieser über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Quelle: Familienbonus Plus (bmf.gv.at)
Es ist nur ein Antrag erforderlich, wenn der Familienbonus Plus nicht schon bei der Lohnverrechnung des Arbeitgebers mitberücksichtigt wird. Die Beantragung erfolgt dann über die Arbeitnehmerveranlagung 2023 (für 2022).

Schulstartgeld

Für jedes Kind, dass im Zeitraum zwischen 31. Dezember 2007 und 1. Jänner 2016 geboren ist, bekommt man zusätzlich 100,- EUR Familienbeihilfe
Quelle: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienbeihilfe/schulstartgeld.html
Kein gesonderter Antrag erforderlich. Der Zuschuss wird mit der Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt.

Schulstartklar

Für Kinder aus Haushalten, welche die Mindestsicherung oder Sozialhilfe beziehen, gibt es einen 80,- Gutschein für Schulmaterialien. Diese Gutscheine können aber nur bei teilnehmenden Geschäften eingelöst werden.
Quelle: Informationen zum Schulstartpaket in Österreich (sozialministerium.at)
Alle Antragsberechtigten erhielten zwischen Mitte Juli und den 16. August 2022 ein Schreiben, mit dem sie sich bei den Abholstellen der Volkshilfe Solidarität und ihren Projektpartnern den Gutschein abholen konnten.

Kindermehrbetrag

Dieser wird von 450,- EUR auf 550,- EUR erhöht. Hierbei handelt es sich um einen Steuerabsetzbetrag für Eltern mit geringem Einkommen.
Quelle: Familienbonus Plus - alle Informationen (bmf.gv.at)
Der Kindermehrbetrag ist über die Arbeitnehmerveranlagung 2023 zu beantragen.

Neben den vom Bund gewährten Zuschüssen, gibt es auch noch Beihilfen jedes einzelnen Bundeslandes für den Schulstart. Hier lohnt es sich bei der Gemeinde oder in der Schule nachzufragen. Auch bei den Stromförderungen gibt es je nach Bundesland noch zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen. Hier empfiehlt es sich direkt beim Stromanbieter nachzufragen, welche Antragsmöglichkeiten es gibt.

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